Als Urlaub gelten alle Tage, in denen eine Freistellung vom Unterricht aufgrund von Reisen, Sport-, Kultur-, Gesellschafts-, Religions- oder Familienanlässen gewünscht wird, und die nicht durch Joker-Tage abgedeckt werden können.
Versäumter Schulstoff Die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes ist Sache des Kindes und der Erziehungsberechtigten. Die Lehrpersonen unterstützen sie dabei in angemessenem Rahmen.
Missbrauch und Zuwiderhandlung Lehrpersonen melden der Schulleitung nicht bewilligte und unentschuldigte Versäumnisse des Unterrichts. Die Schulleitung reagiert der Schwere des Versäumnisses entsprechend. Der Handlungsspielraum reicht von einem entsprechenden Brief, über eine Vorladung, eine Verwarnung bis zu einer Meldung an den Schulrat. Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nachkommen, können vom Schulrat ermahnt oder mit Busse bis zu CHF 5'000 bestraft werden (Bildungsgesetz § 69).
Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler Kindergarten/Primarschule
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
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