Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Urlaub Primarstufe

Für eine gewünschte Freistellung vom Unterricht, welche über die im laufenden Schuljahr noch zur Verfügung stehenden Joker-Halbtage hinausgeht oder als Ferienverlängerung geplant ist, muss ein Urlaubsgesuch eingereicht werden.

Die Eingabefrist beträgt 4 Wochen vor dem gewünschten Urlaubsbeginn. 

Der Entscheid über das Gesuch fällt bei einem Tag in die Zuständigkeit der Klassenlehrperson, ab zwei Tagen und bei Ferienverlängerung in die Zuständigkeit der Schulleitung.


Verpasster Schulstoff
Es ist wichtig, sich vor dem Urlaub mit der Klassenlehrperson über den verpassten Schulstoff abzustimmen. Die Klassenlehrperson informiert sie, was vor- oder nachgeholt werden muss, um den Anschluss in der Schule zu gewährleisten. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten, wobei die Lehrpersonen gerne im angemessenen Rahmen unterstützen.

Schulleitung Primarstufe, Schulsekretariat Primarstufe Gelterkinden
Obligatorische Schulzeit

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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