Verwaltung
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Namensänderung

Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung des Kantons Basel-Landschaft auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.

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