Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung des Kantons Basel-Landschaft auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.