Behörden & Kommissionen
Die Mitglieder werden je nach Behörde und Kommission von den Stimmberechtigten an der Urne, vom gemeinsamen Wahlorgan "Gemeindekommission/Gemeinderat", vom Gemeinderat gewählt oder von Organisationen delegiert. Die Wahlzuständigkeiten sind in der Gemeindeordnung geregelt.
Die Amtsperioden von Behörden und Kommissionen dauern jeweils vier Jahre.
Die aktuelle Amtsperiode dauert vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028. Folgende Organe haben eine abweichende Amtsperiode:
1. Januar 2023 - 31. Dezember 2026:
Feuerwehrrat Feuerwehr Region Gelterkinden, Vorsorgekommission BLPK
1. August 2024 - 31. Juli 2028:
Schulrat Primarstufe, Schulrat Regionale Musikschule Gelterkinden, Schulrat Sekundarstufe I
1. Januar 2025 - 31. Dezember 2028:
Sozialhilfebehörde
