Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann der Wohnungsexperte der Gemeinde von der Abteilung Bau beigezogen werden. Dieser nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes auf. Der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Aufgaben des Wohnungsexperten der Gemeinde richten sich nach § 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen.
Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Gebühr (Bereich "Wohnungsabnahme") verrechnet.
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
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