Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Mietzinsbeiträge

Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch auf Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Fürsorgeabhängigkeit vermieden werden kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von solchen Leistungen ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Erzielung eines den persönlichen Verhältnissen entsprechenden Einkommens. Beitragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind, Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente oder einer in der Regel vollen IV-Rente (Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, welche seit mindestens zwei Jahren im Kanton Wohnsitz haben).

Wer die Gemeinde um Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen ersuchen will, hat das entsprechende Gesuchsformular einzureichen. Im Falle eines zustimmenden Entscheides des Gemeinderates werden die Beiträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gewährt, längstens bis Ende des entsprechenden Kalenderjahres. Für jedes Kalenderjahr ist ein neues Gesuch einzureichen. Nähere Information sind auch im kommunalen Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen sowie im kantonalen Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen zu finden.

Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Abteilung Soziale Dienste
Wohnen und Umziehen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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