Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Anschlussbeiträge nach der Erhebung der LU-Werte (LU = Loading Unit)

Gemäss Art. 36.2 des Wasserreglements richtet sich bei Umnutzungen, Um- und Erweiterungsbauten die Anschlussgebühr nach der Erhöhung der Belastungswerte. Falls beim vorliegenden Projekt bestehende Wasserinstallationen und Apparate entfernt werden, muss daher vor Baubeginn dieser LU-Wert durch die Brunnenmeisterei erfasst werden. Bitte vereinbaren Sie den Termin direkt mit der Brunnenmeisterei.

Falls beim Bauprojekt keine Änderung an der Wasserinstallation vorgenommen wird, ist keine Installationsanzeige einzureichen.

Nach Bauende wird durch die Brunnenmeisterei eine Installationskontrolle durchgeführt und der definitive LU-Wert des Bauprojektes bestimmt. Gemäss Artikel 36 des Wasserreglements und Artikel 18 des Abwasserreglements wird die Höhe der Anschlussgebühren durch den LU-Wert bestimmt.

Abteilung Bau, Brunnenmeisterei
Bauen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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