Gemäss Strassenreglement sind Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen und Trottoirs so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren garantiert sind. Insbesondere dürfen die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln nicht beeinträchtigt sein.
Wir bitten Sie daher, die Pflanzen jeweils zurückzuschneiden, bzw. durch eine Gärtnereifirma zurückschneiden zu lassen. So, dass das Lichtraumprofil wieder eingehalten ist.