Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Kleinbaugesuch

§ 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt:

  • Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50m ab gewachsenem Terrain aufweist.
  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
  • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers.
  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
  • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

Kleinbaugesuche sind mit dem Gesuchsformular "Baubegehren für Kleinbauten und Fahrnisbauten" der Gemeinde einzureichen.

Abteilung Bau
Bauen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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