Der Beauftragte, bzw. die Beauftragte für die Landwirtschaft (frühere Bezeichnung: Ackerbaustellenleiterin / Ackerbaustellenleiter) wird vom Gemeinderat gewählt.
Die Aufgaben richten sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen, dies insbesondere nach § 4 Abs. 2 und 3 der kantonalen Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste. Demnach obliegen der beauftragten Person insbesondere folgende Aufgaben:
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
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