Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Beauftragter für die Landwirtschaft

Der Beauftragte, bzw. die Beauftragte für die Landwirtschaft (frühere Bezeichnung: Ackerbaustellenleiterin / Ackerbaustellenleiter) wird vom Gemeinderat gewählt.

Die Aufgaben richten sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen, dies insbesondere nach § 4 Abs. 2 und 3 der kantonalen Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste. Demnach obliegen der beauftragten Person insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die Verteilung und das Einsammeln der Formulare
  • Die Prüfung und Korrektur der Angaben
  • Die Kontrolle auf den Betrieben zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen, soweit nicht Organisationen damit beauftragt sind
  • Die kostenlose Erteilung von Auskünften über die Massnahmen
  • Weitere Aufgaben im Rahmen des Geltungsbereiches
Kantonale Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und La
Beauftragter für die Landwirtschaft
Landwirtschaft

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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