Kennzeichnung des Hundes
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, durch den Tierhaltenden, bei welchem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach dem Zuzug aus dem Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.
Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod des Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer.
Registrierung bei AMICUS
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Firma Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post zugestellt.
Hundegebühr
Mit der Hundegebühr werden die Aufwände der Gemeinde gedeckt. So bspw. für den Unterhalt und den Ersatz von Robidog-Kästen, Robidog-Säckli, Entsorgung Hundekot, Personalaufwand, Vollzug Hundegesetz. Sie beträgt in Gelterkinden für den ersten Hund CHF 100 pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150 pro Jahr. Ausnahmen/Spezialfälle siehe Hundereglement der Gemeinde Gelterkinden. Bei der Hundegebühr handelt es sich um eine Jahrespauschale. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.