Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen. Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann ein Gesuch für die unentgeltliche Rechtspflege eingereicht werden. Nähere Auskünfte und das Gesuchsformular sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft zu finden.
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
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