Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Unentgeltliche Rechtspflege

Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen.
Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann ein Gesuch für die unentgeltliche Rechtspflege eingereicht werden.
Nähere Auskünfte und das Gesuchsformular sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft zu finden.

Unentgeltliche Rechtspflege
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Gerichte

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

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