Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Unterstützungsgesuch (Sozialhilfeanspruch)

Im individuellen Gespräch ermitteln die Sozialen Dienste anhand von Unterlagen den Lebensbedarf der Antragstellerinnen und Antragsteller (soziales Existenzminimum gemäss kantonalen Richtlinien) und richtet Sozialhilfegelder aus, sofern das Einkommen geringer ist als das errechnete soziale Existenzminimum.

Formulare "Unterstützungsgesuch" und "Erforderliche Unterlagen zum Unterstützungsgesuch" - siehe nachstehende Dokumente.

Abteilung Soziale Dienste

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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