Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Feuerwehrpflichtersatzabgabe Befreiungsgesuch einreichen

Im Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist aufgeführt, wer von der Pflicht zur Bezahlung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit ist.

Ein Befreiungsgesuch ist mittels Gesuchsformular Befreiung Feuerwehrpflicht (siehe nachstehendes Formular) mit den beizulegenden Unterlagen unterschrieben an den Gemeinderat einzureichen.

Feuerwehr Region Gelterkinden, Gemeinderat
Feuerwehr, Gemeindesteuer

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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