Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug zu melden.
Unterlässt eine Person die fristgerechte Abmeldung, nimmt die Gemeindeverwaltung diese von Amtes wegen sowie durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung auferlegt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwands (§ 6 ARG).
Für Ihre Abmeldung wird benötigt:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
Ausländische Staatsangehörige:
Abmeldung bei Auslandaufenthalten:
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.