Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

AHV-Gemeindezweigstelle

Die Abteilung Einwohnerdienste führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Basel-Landschaft eine AHV-Gemeindezweigstelle. Hier erhalten Sie auch alle gängigen Formulare und Merkblätter.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Als Volksversicherung ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alle obligatorisch. Die AHV-Renten sollen den Existenzbedarf angemessen decken.

  • Altersrente: Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, bei der Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.
  • Beiträge der Nichterwerbstätigen: Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.

Invalidenversicherung (IV)

Das oberste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können (Eingliederung vor Rente). Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.

SVA Basel-Landschaft
Formulare und Merkblätter AHV/IV/EL

Abteilung Einwohnerdienste, SVA Basel-Landschaft
AHV / IV, Pensionierung

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden