Diese Regeln gelten als allgemeine Richtlinien. Einzelheiten dieser Hausordnung können in den einzelnen Kindergärten den herrschenden Verhältnissen angepasst gehandhabt werden.
Gartenbenutzung: Während den Unterrichtszeiten ist der Garten für andere Kinder geschlossen. Für die übrigen Zeiten gilt die Regelung des Gemeinderates Gelterkinden (werktags bis 20 Uhr und samstags, sonntags sowie an Feiertagen abends bis 18 Uhr). Die Benutzung der Spielgeräte ausserhalb der Kindergartenzeiten geschieht auf eigene Gefahr. Rauchen auf dem Kindergartenareal ist untersagt.
Aufenthalt vor Unterrichtszeiten: Die Kinder können sich vor den Unterrichtszeiten im Garten aufhalten. Sie werden jedoch erst für den Unterricht in das Gebäude gelassen.
Hausschuhe: Die Kinder haben im Kindergarten ein paar Hausschuhe, mit welchen sie den Kindergartenraum betreten.
Znüni: Die Kinder sollten ein Znüni gemäss Empfehlungen der Gesundheitsförderung und der Schulzahnärzte mitbringen.
Velo: Das Mitbringen von eigenen Velos, Rollschuhen, Rollbrettern, Kickboards oder Ähnlichem ist den Kindern untersagt.
Sorgfaltspflicht: Zu Kindergartenräumen, -anlagen und -einrichtungen ist Sorge zu tragen. Für Beschädigungen haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Für Diebstahl und Sachbeschädigung kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
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