Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Absenzen-Ordnung Primarstufe

Meldung der Abwesenheit
Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Abwesenheit ihres Kindes im Voraus der zuständigen Lehrperson zu melden. Wenn von der Klassenlehrperson nicht anderes instruiert, geschieht dies telefonisch oder über Drittpersonen.

Absenz ohne Meldung
Stellt eine Lehrperson zu Beginn des Unterrichts die Absenz eines Kindes fest, ohne dass sie den Grund dafür kennt, setzt sie sich mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten des Kindes in Verbindung und klärt die Abwesenheit ab, um einen Unfall auf dem Schulweg als möglichen Grund ausschliessen zu können.
Kann die Lehrperson die Erziehungsberechtigten nicht erreichen, meldet sie die Absenz für weitere Abklärungen dem Schulsekretariat.

Entschuldigung der Abwesenheit
Absenzen müssen innerhalb von drei Tagen nach Wiederbesuch des Unterrichts schriftlich zuhanden der Klassenlehrperson begründet werden.

Begründete Abwesenheiten
Als Abwesenheitsgründe gelten insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall der Schülerin / des Schülers
  • ansteckende Krankheiten in der Familie
  • Todesfall in der Familie
  • andere triftige Gründe

Unentschuldigte Absenzen
Als unentschuldigte Absenzen gelten:

  • für die kein triftiger Grund angegeben werden kann.
  • die nach Ablauf der Frist und Mahnung durch die Klassenlehrperson nicht schriftlich entschuldigt wurden.

Arzt- und Zahnarztbesuche
Arzt- und Zahnarztbesuche sollen, wenn immer möglich, ausserhalb der Schulzeit stattfinden.

Dispensationen
Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen (z.B. Massnahmen der Speziellen Förderung, Verletzungen) vom Besuch einzelner Bildungsbereiche dispensiert werden.
Dispensationen müssen von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
In eindeutigen Fällen entscheidet die Klassenlehrperson über die Dispensation. Ist die Sachlage nicht eindeutig, wird die Schulleitung beigezogen.
Für längere Dispensation vom Turn- oder Schwimmunterricht ist ein ärztliches Zeugnis nötig.

Versäumter Schulstoff
Die Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes ist Sache des Kindes und der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Lehrpersonen unterstützen sie dabei in angemessenem Rahmen.

Missbrauch und Zuwiderhandlung
Lehrpersonen werden dazu angehalten, unentschuldigte Versäumnisse des Unterrichts der Schulleitung zu melden. Auch müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich nicht an diese Absenzen-Ordnung halten, gemeldet werden.
Die Schulleitung reagiert der Schwere des Versäumnisses oder Vergehens entsprechend. Der Handlungsspielraum reicht von einem entsprechenden Brief, über eine Vorladung, eine Verwarnung bis zu einer Meldung an den Schulrat.
Das Nicht-Einhalten schulischer Pflichten kann vom Schulrat ermahnt oder mit einer Busse bis zu CHF 5'000 geahndet werden (Bildungsgesetz § 69).

Schulleitung Primarstufe, Schulsekretariat Primarstufe Gelterkinden
Obligatorische Schulzeit

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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