18.01.2024
Planauflage
Die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 genehmigte die Quartierplanung Eifeld sowie die Mutation Spezialzone Eifeld. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft sind erlassene Zonenvorschriften während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.
Die Planauflage dauert vom 18. Januar bis 19. Februar 2024. Die Unterlagen können auf der Gemeindewebsite www.gelterkinden.ch und während den Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung an der Marktgasse 8 eingesehen werden. Auskünfte erteilt Pascal Bürgin, Leiter Abteilung Bau, 061 985 22 50.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Gelterkinden, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.
Quartierplan Eifeld - Plan
Quartierplan Eifeld - Planungsbericht
Quartierplan Eifeld - Mutation ZPS
Quartierplan Eifeld - Reglement
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.