Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Disziplinarwesen Primarstufe

Zweck
Die Disziplinarordnung unterstützt einen geordneten Betrieb innerhalb der Klasse und der Schule.
Sie unterstützt Schülerinnen, Schüler sowie Lehrpersonen beim zielorientierten Lernen und Lehren. Sanktionen sollen erzieherisch wirken und verhältnismässig, alters- und stufengerecht sein.

Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage sind die § 64, 90 und 91 des Bildungsgesetzes und die § 71 und 72 der Verordnung zum Bildungsgesetzes.

Grundsätze
Es wird davon ausgegangen, dass klare, verbindliche und konsequent angewendete Regeln den Schulbetrieb strukturieren, den Kindern Sicherheit vermittelt wird und somit Konflikte vermieden werden.
Aufgrund dieser Überlegung stellt die Klassenlehrperson zusätzlich zu der allgemein gültigen Hausordnung mit den Schülerinnen und Schülern verbindliche und klare Klassenregeln auf. Bei den Klassenregeln geht es auch um die Vermittlung von Werten wie Anstand, Respekt, Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Toleranz und Einfühlungsvermögen.
Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig und umfassend über Verstösse ihres Kindes gegenüber Klassen-, Schulhaus- und Schulregeln und über allfällige Massnahmen informiert. Die Lehrperson sammelt jeweils die Fakten schriftlich.

Verstösse gegen Ordnung und Disziplin
Als Verstösse gegen die Ordnung und Disziplin gelten und werden sanktioniert:

  • Wiederholte, massive Unterrichtsstörung
  • häufiges Zuspätkommen
  • Nichtbefolgen und Verweigern von Arbeitsaufträgen und Anweisungen von Lehrpersonen und anderen an der Schule tätigen Personen
  • Mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial etc.
  • Grober, abschätziger oder blossstellender Umgangston gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrpersonen oder anderen an der Schule tätigen Personen
  • Bedrohung, Nötigung, Einschüchterung und gewalttätiges Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrpersonen und anderen an der Schule tätigen Personen, sowohl auf dem Schulareal als auch auf dem direkten Schulweg
  • Verstösse gegen die Schulhausordnung
  • Sexuelle Übergriffe
  • Fälschen von Unterschriften
  • Diebstahl
  • Mobbing

Verfahrensablauf und Massnahmen bei Disziplinarproblemen
Bei Disziplinarproblemen wird in der Regel nach folgenden, aufsteigenden Verfahrensschritten vorgegangen:

  • Gespräch Lehrperson - Schüler oder Schülerin (Regeln, Ziele, Grenzen, mögliche Sanktionen, ausgesprochene Sanktionen)
  • Miteinbezug der Erziehungsberechtigten (Massnahmen, Vereinbarungen, Umfeld abklären)
  • Miteinbezug der Schulleitung (Ermahnung, Verwarnung, Einschalten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB))
  • Miteinbezug des Schulrates (Ermahnung, Verwarnung, Einschalten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB), Verhängen von Bussen, Schulausschluss)

Mögliche Massnahmen

Auf Stufe Lehrperson (leichte bis mittlere Verstösse)
Auf der Stufe Lehrperson bieten sich folgende mögliche Massnahmen an, über die die Erziehungsberechtigten im Falle der Anwendung informiert werden:

  • Gespräch mit Schüler oder Schülerin (evtl. schriftliche Vereinbarung)
  • Zusätzliche Aufgaben
  • Zusätzliche Arbeiten innerhalb oder ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeit - gegebenenfalls auch bei anderen an der Schule tätigen Personen
  • Elterngespräch (mit Gesprächsprotokoll oder schriftlicher Vereinbarung)
  • Schriftliche Ermahnung zuhanden der Erziehungsberechtigten, eventuell mit Kopie an die Schulleitung
  • Temporärer Ausschluss aus der Unterrichtsstunde oder von bestimmten Fächern. Der verpasste Stoff muss nachgearbeitet werden.
  • Temporäre Versetzung in eine andere Klasse mit Information der Schulleitung
  • Temporärer Ausschluss von Veranstaltungen (Wanderung, Exkursion, Lager) in Absprache mit der Schulleitung. In der Zeit der Veranstaltung wird der Unterricht in einer anderen Klasse besucht.

Auf Stufe Schulleitung (schwere oder wiederholte Verstösse)
Bei schwereren oder wiederholten Vorfällen wird die Schulleitung eingeschaltet. Die Erziehungsberechtigten werden über diesen Schritt informiert. Der Schulleitung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Gespräch mit Schüler oder Schülerin (eventuell mit schriftlicher Vereinbarung)
  • Gespräch mit Schüler oder Schülerin, Erziehungsberechtigten und eventuell Lehrperson (Aktennotiz und schriftliche Vereinbarung)
  • Zusätzliche Arbeiten innerhalb oder ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeit - gegebenenfalls auch bei anderen an der Schule tätigen Personen und in Absprache mit der Lehrperson
  • Empfehlung zur Inanspruchnahme externer Hilfen (KJPD, SPD, Jugend- und Erziehungsberatung, Fachstelle Kindes- und Jugendschutz, Vorschulheilpädagogin, etc.); über eine ausgesprochene Empfehlung wird eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Aktennotiz angelegt
  • Erteilen eines schriftlichen Verweises zuhanden der Erziehungsberechtigten
  • Befristeter Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen Bildungsbereichen
  • Parallelverschiebung in einen anderen Kindergarten oder eine andere Klasse
  • Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB) 
  • Antrag auf Schulausschluss beim Schulrat

Auf Stufe Schulrat (schwere Verstösse)
In der Regel ist es die Schulleitung, welche den Schulrat nach Prüfung der Lage und/oder nach vergeblichen ersten Interventionen einschaltet. Der Schulrat hat folgende Handlungsmöglichkeiten:

  • Gespräch mit Schüler oder Schülerin, Lehrperson, Erziehungsberechtigten, Schulleitung (Aktennotiz und schriftliche Vereinbarung)
  • Schriftlicher Verweis zuhanden der Erziehungsberechtigten
  • Orientierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB) mit Mitteilung an Schulleitung und Lehrpersonen
  • Temporärer Schulausschluss nach Anhörung und Absprache mit den Erziehungsberechtigten (Mitteilung an Schulleitung, Lehrperson, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB))
  • Umteilung in eine benachbarte Gemeinde (Absprache mit dem Gemeinderat und der Nachbargemeinde erforderlich)
  • Schulausschluss in Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB) nach Anhörung der Betroffenen (Mitteilung an Schulleitung, Lehrperson)
  • Temporärer Schulausschluss mit einem verordneten Timeout.

Unterstützung
In schwierigen sozialen Fällen werden die kommunalen und kantonalen Fachstellen (Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Sozialdienst, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft (KESB) etc.) miteinbezogen.

Schulleitung Primarstufe, Schulsekretariat Primarstufe Gelterkinden
Obligatorische Schulzeit

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
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Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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