Gemeinde
Gelterkinden
Schule

Vorschulheilpädagogischer Dienst

Bild Vorschulheilpädagogischer DienstDas Angebot des Vorschulheilpädagogischen Dienstes richtet sich einerseits an Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten und Entwicklungsrückständen und andererseits beratend an die Kindergartenlehrpersonen und an die Eltern und Erziehungsberechtigten. Informationen zum Angebot sind auch im Flyer zu finden.

Der Kleinklassenunterricht im Kindergarten besteht in der Regel aus einer heilpädagogischen Förderung an einem oder mehreren Halbtagen pro Schulwoche. Diese Förderung wird von einer Vorschulheilpädagogin/einem Vorschulheilpädagogen geleitet. Aufgrund des zur Verfügung stehenden Pensums der Vorschulheilpädagogin/des Vorschulheilpädagogen beginnt die Förderung in der Regel erst im 2. Kindergartenjahr. Sie findet im Kindergarten statt.

Hauptsächlich geht es bei diesem Angebot um die Betreuung und gezielte Förderung von Kindern mit speziellen Voraussetzungen (siehe oben) mittels heilpädagogischer Massnahmen, damit diese Kinder sich möglichst harmonisch entwickeln und gut in eine Grossgruppe integriert werden können.

Eine Abklärung ist nötig und erfolgt durch die Vorschulheilpädagogin/den Vorschulheilpädagogen. Im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten werden die Kinder zu Beginn des Kindergartens durch Reihenabklärungen erfasst. Die Vorschulheilpädagogin/der Vorschulheilpädagoge entscheidet über den Förderbedarf, informiert die Erziehungsberechtigten und die Kindergartenlehrperson sowie empfiehlt bei Bedarf weitere Abklärungen oder therapeutische Massnahmen (KJPD, SPD, Logopädie, neurologische Abklärungen, Ergotherapie).

Die Schulleitung Primarstufe entscheidet auf Antrag der Vorschulheilpädagogin/des Vorschulheilpädagogen und der Eltern oder Erziehungsberechtigten über diese Art der Förderung.

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Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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