Gemeinde
Gelterkinden
Baschi

Pachtvergabe Jagd & Fischerei

04.09.2023

Die Einwohnergemeinde Gelterkinden schreibt das Fisch- und das Jagdpachtrevier zur Verpachtung aus.

Fischerei

Die Einwohnergemeinde Gelterkinden schreibt die folgenden Fischpachtreviere im Gemeindegebiet Gelterkinden für die Periode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031 zur Verpachtung aus:
Eibach, Ergolz und Rickenbächli
Mületenbächli
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen.
Interessiertengruppen können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen: Gemeinderat Gelterkinden, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden oder gemeinde@gelterkinden.ch

Jagd

Die Einwohnergemeinde Gelterkinden schreibt das folgende Jagdrevier für die Periode vom
1. April 2024 bis 31. März 2032 zur Verpachtung aus:
Gemeindegebiet Gelterkinden
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen: Gemeinderat Gelterkinden, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden oder gemeinde@gelterkinden.ch

Die Einwohnergemeinde regelt bei beiden Pachtvergaben das Verfahren.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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