28.07.2023
Die Waldbrandgefahr wird in beiden Basel neu als „mässig" (Stufe 2) beurteilt.
Die lokale Waldbrandgefahr kann jedoch von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr
abweichen. Für die Bundesfeiern am 31. Juli/1. August ergeben sich aber keine Einschränkungen.
Nachdem die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft seit Mitte Juni als erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3) eingestuft wurde, wird diese aufgrund der verzeichneten Niederschläge nun auf Stufe 2 („mässig“) herabgestuft. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal jedoch höher sein. Die
lokalen Gewitter hemmen diese Gefahr meist nur für kurze Zeit.
Abbrennen von Feuerwerk am 31. Juli/1. August
Das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Juli/1. August unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmassnahmen ist ohne Einschränkung erlaubt. Beim Abbrennen von Raketen und
ähnlichem Feuerwerk ist ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald einzuhalten.
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