Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Hunde-Leinenpflicht

31.03.2021

Während der Schonzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt für alle Hunde Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern.

Aufruf an die Hundehalterinnen und Hundehalter

Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Vierbeiner im Wald und an Waldrändern anleinen.

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Die gesetzliche Leinenpflicht dient dem Schutz der Wildtiere und ihren Jungen.

Hunde brauchen ihren täglichen Auslauf im Freien. Fast jeder Hund ist in seiner Natur ein potenzieller Jäger, unabhängig von der Erziehung und seiner Grösse. Es kommt vor, dass Hunde im Wald oder in Waldnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen. Für Wildtiere kann dies schnell tödlich enden.

Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung. Bitte schenken Sie der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung und halten Sie die Leinenpflicht konsequent ein, auch wenn Ihr Hund bei Ihnen bleibt.

Die Leinenpflicht ist im Kantonalen Jagdgesetz geregelt (§ 38).

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
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Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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