24.08.2021
Sozialhilfebehörde und Schulrat
Sozialhilfebehörde für den Rest der Amtsperiode bis 31. Dezember 2024
Schulrat Primarstufe für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024
Die Wahlergebnisse wurden in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellte der Gemeinderat das Ergebnis der Ersatzwahlen in die Sozialhilfebehörde sowie in den Schulrat Primarstufe verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Yvonne Fleury wird herzlich zur Wahl in die Sozialhilfebehörde und Sonja Lüthi in den Schulrat Primarstufe gratuliert.
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