Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Ersatzwahl Gemeindekommission

06.12.2022

Information zu den Wahlen vom 12. Februar 2023

Christoph Belser wurde am 27. November 2022 in den Gemeinderat gewählt. Er war bis dahin Mitglied der Gemeindekommission. Mit der Wahl in den Gemeinderat schied Christoph Belser per 27. November 2022 aus der Gemeindekommission aus, was eine Ersatzwahl nötig macht.

Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf den 12. Februar 2023 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 23. April 2023 statt.

Wahlberechtigt sind alle in Gelterkinden stimmberechtigten Personen (Ausnahmen gemäss den entsprechenden Gesetzen). Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).

Möglichkeit der Stillen Wahl – Eingabeschluss 27. Dezember 2022, 17 Uhr
Für die Wahlen ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind bis zum 27. Dezember 2022, 17.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, einzureichen.

Da die Verwaltung vom 27. bis 30. Dezember 2022 geschlossen ist, sind die Wahlvorschläge fristgerecht in einem Couvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen oder es ist mit dem Pikettdienst der Gemeindeverwaltung (061 985 22 22, Taste 1) Kontakt aufzunehmen, wenn die Abgabe am Schalter erfolgen soll. Bis zum 23. Dezember 2022 ist die Verwaltung wie üblich geöffnet. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können vereinbart werden.

Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft herunterzuladen: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen

Muss eine Nachwahl angesetzt werden, sind die Wahlvorschläge bis zum 20.Februar 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)

Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder nwhnrdnstgltrkndnch

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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