08.05.2024
Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028
Die Erneuerungswahlen wurden auf den 9. Juni 2024 angesetzt. Zu wählen sind 4 Sitze. Für 3 Sitze kam die Stille Wahl zu Stande. Die Wahl wurde erwahrt und damit der Urnengang vom 9. Juni 2024 widerrufen.
Ein vierter Sitz ist somit noch vakant. Gemäss Gesetz über politischen Rechte muss daher für diesen Sitz eine Nachwahl angesetzt werden.
• Die Nachwahl für den vakanten Sitz wird auf den 30. Juni 2024 angesetzt.
• Gemäss Art. 4 und 6 Gemeindeordnung ist die Stille Wahl möglich.
• Wahlvorschläge sind bis zum 17. Juni 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
• Kommt es zu einer Urnenwahl, gilt das relative Mehr.
Die erforderlichen Formulare „Kommunale Wahlen» können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden:
https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen:
• Majorz Wahlvorschläge Deckblatt
• Majorz Wahlvorschläge
• Wahlvorschläge Unterzeichnendenliste (erforderlich 15 Unterschriften von in Gelterkinden stimmberechtigten Personen)
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte GpR SGS 120
Bei Fragen gibt die Abteilung Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.