22.01.2019
Für die von der Gemeindeversammlung vom 12.12.2018 bechlossenen Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung wird vom 25.01.2019-25.02.2019 das Auflageverfahren durchgeführt.
Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 genehmigte Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung, bestehend aus der Umzonung eines Teils der Parzelle Nr. 1966 von bisher „Bahnareal“ in neu „Zentrumszone“ sowie der Ergänzung der Zweckbestimmungen um den Zweck „Asylunterkunft“ in fünf Zonen für öffentliche Werke und Anlagen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft sind erlassene Zonenvorschriften während dreissig Tagen öffentlich aufzulegen.
Die Planauflage dauert vom 25. Januar 2019 bis 25. Februar 2019. Die Unterlagen sind auf der Gemeindewebsite www.gelterkinden.ch einsehbar. Sie können auch während den Schalteröffnungszeiten in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung an der Marktgasse 8 eingesehen werden. Auskünfte erteilt Pascal Bürgin, Leiter Bauabteilung, Telefon 061 985 22 55.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Gelterkinden, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.
Unterlagen:
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.