08.06.2022
Gebührentarif wird per 1. Juli 2022 angepasst.
Die Gemeinde kann Gebühren im Rahmen von § 22 der Verordnung über die Gebühren im Zivilrecht SGS 211.71 verlangen. Im Bereich der Einwohnerdienste fand die letzte Gebührenüberprüfung im Jahr 2015 statt. Eine Anpassung der Gebühren war daher angezeigt. Die erfolgte Prüfung hat ergeben, dass punktuell in gewissen Bereichen Anpassungen und Ergänzungen erforderlich sind. Im Wesentlichen sind dies Gebühren für beglaubigte Fotokopie, Prüfung Verpflichtungserklärung, Heimatausweis, Lebensbescheinigung, Lernfahrgesuch, Unterlassung Meldepflicht, Unterschriftbeglaubigung und Wohnsitzbescheinigung.
Die detaillierten Anpassungen des Gebührentarifs können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und stehen per 1. Juli 2022 auf gelterkinden.ch zur Verfügung.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
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