15.04.2025
Ersatzwahl für zwei Sitze im Schulrat Sekundarstufe I für den Rest der Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028
Karin Keller-Bauhofer und Susanne Schumacher-Sieber haben ihren Rücktritt aus dem Schulrat Sekundarstufe I per 31. Oktober 2025 bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahlen der zwei neu zu besetzenden Sitze im Schulrat Sekundarstufe I für den Rest der laufenden Amtsperiode auf den 28. September 2025 festgelegt.
Nachwahltermin:
Sollte die Stille Wahl nicht zustande kommen und erreichen bei der Urnenwahl vom 28. September 2025 nicht mindestens zwei Kandidierende das Absolute Mehr, findet eine Nachwahl statt.
Die Eingabefrist für eine allfällige Nachwahl ist der 6. Oktober 2025, 12.00 Uhr (acht Tage nach der Urnenwahl).
Es ist jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar. Ausgenommen davon sind Lehrpersonen die in der betroffenen Schule unterrichten (§ 79 Abs. 4 Bildungsgesetz SGS 640). Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).
Möglichkeit der Stillen Wahl
Für die Wahl ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind bis zum 28. Juli 2025, 12 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, einzureichen (62 Tage vor dem Wahltermin).
Gemäss dem per 1. Januar 2023 revidiertem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft gelten bei der Möglichkeit der Stillen Wahl die vorgeschlagenen Kandidierenden als gewählt, auch wenn nicht alle Sitze besetzt werden können. Für die vakanten Sitze muss eine Nachwahl angesetzt werden.
Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft herunterzuladen: Wahlvorbereitungen - Baselland
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)
Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.