22.03.2024
Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellte der Gemeinderat das Ergebnis der Gemeindekommissionswahl verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Den Wieder- und Neugewählten wird herzlich zu ihrer Wahl gratuliert.
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