Gemeinde
Gelterkinden
Baschi

Information zu den Wahlen vom 9. Juni 2024

11.03.2024

Gemeindepräsidium, Ersatzwahl Gemeindekommission, Schulräte Primar- und Sekundarstufe I

Erneuerungswahl Gemeindepräsidium
für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Die laufende Amtsperiode der Gemeindepräsidien endet im Kanton Basel-Landschaft am 30. Juni 2024.
Gemäss § 84 Abs. 1 Gemeindegesetz (SGS 180), sind die Mitglieder des Gemeinderats der entsprechenden Amtsperiode als Präsidentin respektive Präsident wählbar. Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).


Ersatzwahl Gemeindekommission
für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028

Am 3. März 2024 wurden 15 Stimmberechtigte in die Gemeindekommission gewählt. Matthias Schürch wurde sowohl in den Gemeinderat als auch in die Gemeindekommission gewählt. Der Einsitz in beide Gremien ist nicht zulässig. Da Matthias Schürch, vorbehältlich der Erwahrung, Mitglied des Gemeinderats wird, muss für seinen Sitz in der Gemeindekommission eine Ersatzwahl angesetzt werden.
Es ist jede stimmberechtigte Person wählbar. Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).


Erneuerungswahlen Schulrat Kindergarten/Primarschule und Schulrat Sekundarschule Gelterkinden für die Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028

Die laufende Amtsperiode der Schulräte endet im Kanton Basel-Landschaft am 31. Juli 2024.

Es ist jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar. Gemäss § 79 Abs. 4 Bildungsgesetz (SGS 640) können Lehrpersonen nicht in den Schulrat der Schule, an der sie unterrichten, gewählt werden. Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).

• Schulrat Kindergarten/Primarschule
Es sind 7 Mandate zu besetzen. Von den 7 Mandaten des Schulrates Kindergarten/Primarschule delegiert der Gemeinderat gemäss § 80 Abs. 2 des Bildungsgesetz ein Mitglied aus seiner Mitte. Somit sind im Schulrat Kindergarten /Primarschule 6 Mandate an der Urne zu wählen.

• Schulrat Sekundarschule Gelterkinden
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 6. Februar 2024 ist die Gemeinde Gelterkinden im elfköpfigen Schulrat des Sekundarschulstandortes Gelterkinden in der Amtsperiode 2024 bis 2028 mit fünf Mitgliedern vertreten. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat ein Mitglied aus seiner Mitte. Somit sind für den Schulrat Sekundarschule 4 Mandate an der Urne zu wählen.


Möglichkeit der Stillen Wahl
Gemäss Art. 4 und 6 Gemeindeordnung ist bei allen vorgenannten Wahlen die Stille Wahl möglich.

Wahlvorschläge sind bis zum 8. April 2024, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare „Kommunale Wahlen» können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden:
https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen:
• Majorz Wahlvorschläge Deckblatt
• Majorz Wahlvorschläge
• Wahlvorschläge Unterzeichnendenliste (erforderlich 15 Unterschriften von in Gelterkinden stimmberechtigten Personen)

Bei allen vorgenannten Wahlen findet eine allfällige Nachwahl am 30. Juni 2024 statt. Diesfalls müssen die Wahlvorschläge mit den vorgenannten Formularen bis zum 17. Juni 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte GpR SGS 120

Bei Fragen gibt die Abteilung Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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