Gemeinde
Gelterkinden
Hagenbutten

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

20.06.2024

Beschlussprotokoll

Protokoll
://: Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 wird genehmigt.

Traktandum 1: Genehmigung Jahresrechnung 2023
://: Genehmigung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2023 (inklusive Ab-schreibungen und punktuellen Budgetüberschreitungen) mit einem ausgewiesenen Ertragsüberschuss von CHF 1‘165‘047.34.
://: Kenntnisnahme der Abrechnungen der Verpflichtungskredite.

Traktandum 2: Kenntnisnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission
Kein Beschluss.

Traktandum 3: Mutation Gewässerraum
://: Zustimmung zur Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung, Teilzonenplan Siedlung Ortskern, Zonenplan Landschaft und den betroffenen Quartierplanungen gemäss vorliegendem Situationsplan (Anhang 1). Dies mit folgender Anpassung:
Der Gewässerraum im Bereich der Parzellen Nrn. 690, 1379, 1382 und 2174 GB Gelterkinden wird gestützt auf Art. 41a Abs. 4 und 5 der Gewässerschutzverordnung im Bereich der jeweiligen Gebäude Tecknauerstrasse 8* und 12 sowie Poststrasse 6-12 so verkleinert, dass die bestehenden Gebäude davon nicht mehr tangiert werden. Das heisst, dass der Gewässerraum um die Baufluchten der Gebäude Tecknauerstrasse 8* und 12 sowie Poststrasse 6-12 herum verläuft.

* An der Gemeindeversammlung beantragt und genehmigt wurde „Tecknauerstrasse 10“. Die Parzelle Nr. 690 betrifft aber Tecknauerstrasse 8 und 12. Da es sich um einen offensichtlichen Irrtum seitens Antragsteller handelt, wird die Adresse im Beschluss auf „Tecknauerstrasse 8“ geändert.

Traktandum 4: Futuro: Teilrevision Personalreglement (Art. 4) und
Organisationsreglement (Art. 19, 20, 20a)

://: Art. 4 Personalreglement wird neu wie folgt formuliert (Inkraftsetzung mit der kantonalen Ge-nehmigung):
Art. 4 Anstellungskompetenz
1 Die Anstellung der Gemeindeverwalterin/des Gemeindeverwalters sowie der Abteilungsleitenden erfolgt durch den Gemeinderat als Anstellungsbehörde.
2 Die Anstellung aller übrigen Mitarbeitenden und der Lernenden erfolgt durch den Gemeinderat als Anstellungsbehörde. Er kann diese Befugnis an die Gemeindeverwalterin/den Gemeindeverwalter oder an eine Geschäftsleitung delegieren.

://: Art. 19 und 20 Organisationsreglement wird neu wie folgt formuliert (Inkraftsetzung mit der kantonalen Genehmigung):
Art. 19 Unterstellung
1 Die Gemeindeverwaltung untersteht dem Gemeinderat.
2 aufgehoben

Art. 20 Gliederung
1 Die Gemeindeverwaltung gliedert sich in Abteilungen.
2 Der Gemeinderat legt die Struktur der Gemeindeverwaltung in einer Verordnung fest.
3 Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Verwaltungsleitung und der Abteilungen werden vom Gemeinderat festgelegt.

://: Einfügung eines neuen Art. 20a Organisationsreglement (Inkraftsetzung per 1. Januar 2025):
Art. 20a Befugnisse von Ämtern/Abteilungen
Die Abteilung Bau wird ermächtigt, Entscheide und Verfügungen im kleinen Baubewilligungsverfahren zu erlassen.

Traktandum 5: Teilrevision Abfallreglement (Anhang)
://: Der Anhang zum Abfallreglement wird wie folgt formuliert (Inkraftsetzung per 1. Januar 2025):

Abfall-/Gebührenart (alles inkl. MWST), Bandbreiten, Besonderes:
Kehrichtsäcke 1 Gebührenmarke:
Bandbreite: CHF 2.00 - CHF 5.00
Besonderes: 17 l = 1/2 Gebührenmarke, 35 l = 1 Gebührenmarke, 60 l = 2 Gebührenmarken
110 l = 3 Gebührenmarken
Sperrgut
Bandbreite = Analog Kehrichtsäcke
Besonderes:  3 Gebührenmarken, (maximale Grösse: 200 x 100 x 50 cm, Höchstgewicht: 30 kg)
Container
Bandbreiten: 1 kg: CHF 0.30 - CHF 0.70
Tierkadaver
Bandbreiten: 1 kg: CHF 1.00 - CHF 4.00
Grundgebühr Grüngut
Bandbreiten: Pro nutzende Einheit: CHF 60.00 – CHF 100.00
Besonderes:
- Für wiederverwertbare Siedlungsabfälle gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. i Abfallreglement
- „nutzende Einheit“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. a und b Abfallreglement

Traktandum 6: Neues Reglement über die Feuerungskontrolle
://: Zustimmung zum «Reglement über die Feuerungskontrolle».

Traktandum 7: Selbständiger Antrag Daniel Bühler „Publikationen“
://: Der selbständige Antrag «Publikationen» von Daniel Bühler wird für nicht erheblich erklärt.

Traktandum 8: Selbständiger Antrag Daniel Bühler „Steuerveranlagungen“
://: Der selbständige Antrag «Steuerveranlagungen» von Daniel Bühler wird für nicht erheblich erklärt.

Referendum
Gemäss §§ 48 und 49 des Gemeindegesetzes (SGS 180) bestehen folgende Referendumsmög-lichkeiten:
Dem fakultativen Referendum unterstehen folgende Beschlüsse:
■ Traktanden 3-6
Ein entsprechendes Begehren ist von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Keine Referendumsmöglichkeiten bestehen bei folgenden Beschlüssen:
■ Protokoll
■ Traktanden 1, 2, 7, 8

Gelterkinden, 19. Juni 2024
Der Gemeindeverwalter
Christian Ott

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

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