Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge.
Wird öffentlicher Strassenraum für eine Veranstaltung, für ein Quartierfest, etc. genutzt, ist vorgängig dafür bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen (Art. 22 Abs. 1 Strassenreglement der Gemeinde Gelterkinden).
Kürzlich wurde in Gelterkinden ein Waschbär mit vier Jungtieren gefilmt. Waschbären stammen aus Mittel- und Nordamerika und wurden durch Menschenhand nach Europa gebracht. In der Schweiz treten sie bisher nur vereinzelt auf.