Gemeinde
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10. April 2026

Friedhof Gelterkinden – Grabfeldräumung – Grabfeld UW 4

Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements werden infolge Erreichung der reglementarischen Benützungsdauer (20 Jahre) folgende Gräber per 1. Oktober 2026 aufgehoben:

Urnenreihengräber UW 4
Friedhof Gelterkinden – Grabfeldräumung – Grabfeld UW 4
Das betroffene Grabfeld Urnenwand 4 ist mit einer entsprechenden Hinweistafel gekennzeichnet.

Die Hinterbliebenen werden gebeten, Bepflanzungen bis Ende September 2026 zu entfernen und allfällige Grabpflegeaufträge auf diesen Termin zu kündigen.

Grabfeld UW 4

Über Anpflanzungen, usw., welche nicht entfernt werden, verfügt ab Oktober 2026 gemäss Reglement die Einwohnergemeinde Gelterkinden. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet.

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