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10. April 2026

Friedhof Gelterkinden – Grabfeldräumung – Erdgräber Feld 9 (Reihe 1-4)

Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements werden infolge Erreichung der reglementarischen Benützungsdauer (20 Jahre) folgende Gräber per 1. Oktober 2026 aufgehoben:

Erdgräber Feld 9 (Reihe 1-4)
Friedhof Gelterkinden – Grabfeldräumung – Erdgräber Feld 9 (Reihe 1-4)

Das betroffene Grabfeld Feld 9 (Reihe 1-4) ist mit einer entsprechenden Hinweistafel gekennzeichnet.

Feld 9

Die Aufhebung bedeutet, dass die Grabsteine stehen gelassen werden.
Die Hinterbliebenen werden gebeten, Bepflanzungen bis Ende September 2026 zu entfernen und allfällige Grabpflegeaufträge auf diesen Termin zu kündigen.

Die Oberflächenräumung und Rekultivierung erfolgt je nach Witterung ab Anfang Oktober 2026 durch die Gemeinde, mit einer Begrünung. Individuelle Bepflanzungen und Grabschmuck können nach der Umgestaltung nicht mehr angebracht werden. Die Pflege obliegt der Einwohnergemeinde. Sollte das Grabfeld dereinst wieder in Anspruch genommen werden, werden die Grabsteine endgültig entfernt.

Über Grabsteine, Anpflanzungen usw., welche nicht entfernt werden, verfügt ab Oktober 2026 gemäss Reglement die Einwohnergemeinde Gelterkinden. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet.

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