Gemeinde
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14. August 2026

Parkieren auf öffentlichen Strassen

Wichtige Informationen

Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren.

Wird auf einer öffentlichen Strasse parkiert, ist folgendes zu beachten:
- Grundsätzlich darf nicht parkiert werden in einem Halteverbot, auf Hauptstrassen, auf Radstreifen, auf Trottoirs sowie vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
- In Begegnungszonen gilt ein Parkverbot ausserhalb der markierten Felder.
- An unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen ist das Parkieren untersagt.
- Die Durchfahrtsbreite von 3 Meter ist immer zu gewähren (Durchfahrt für Rettungskräfte, Feuerwehr, LKW‘s, etc.).
- Auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen darf nicht näher als 5 Meter von der Querfahrbahn geparkt werden.
- Weitere Verkehrsregeln: Verkehrsregelnverordnung Bund (VRV, 741.11)

Im Weiteren gilt, dass in der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren (Laternenparking) auf öffentlichem Grund bei der Bauabteilung Gelterkinden beantragen können. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.00 pro Monat und Fahrzeug.

Im Weiteren gilt bei den öffentlichen Parkplätzen wie z. B. Festplatz, Schulen, Mehrzweckhalle, Einstellhalle Gemeinde, etc. die Parkuhr zu bedienen.

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