03. Juli 2026
Kanton Basel-Landschaft erlässt ergänzende Bestimmungen wegen anhaltender Trockenheit
Mit Verfügung vom 25. Juni 2026 und vom 29. Juni 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026 12.00 Uhr auf Stufe 4 (gross) angehoben. Die in der Verfügung vom 25. Juni 2026 und vom 29. Juni 2026 angeordneten Massnahmen reichen daher namentlich zur Prävention von Waldbränden und somit zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nicht aus.
Die Massnahmen werden auf der zentralen Informationsplattform www.bl.ch/trockenheit, auf der man sich entsprechend und einfach informieren kann, aufgeschaltet.
