Gemeinde
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30. Januar 2026

Informationen Gemeindesteuern

Die Steuererklärungen müssen ab dem Steuerjahr 2024 bei der Steuerverwaltung BL eingereicht werden. Die Steuererklärungen dürfen daher nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten geworfen werden und werden auch nicht mehr am Schalter entgegengenommen.

Die Steuererklärungen sollten bis am 31. März 2026 der Steuerverwaltung BL eingereicht werden. Bis am 31. Mai 2026 wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt. Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann unter www.bl.ch die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden.

Steuerrechnungen
Per 1. Januar 2023 wurde der Bezug der Gemeindesteuerrechnungen an die Steuerverwaltung BL ausgelagert. Die definitiven Gemeindesteuerrechnungen für das Steuerjahr 2022 werden und wurden noch von der Gemeindeverwaltung erstellt. Seit dem Steuerjahr 2023 werden Vorausrechnungen und definitive Gemeindesteuerrechnungen von der Steuerverwaltung BL zusammen mit der provisorischen resp. definitiven Staatssteuer in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist für provisorische Rechnungen ist jeweils der 30. September des Steuerjahres.

Skonto und Verzugszins für das Jahr 2026
Aufgrund der Auslagerung des Steuerbezugs gelten für die Gemeindesteuern die kantonalen Regelungen und Ansätze.

e-Tax
Im Jahr 2023 wurde die Software EasyTax durch e-Tax abgelöst. Mit e-Tax kann direkt auf der Website des Kantons die Steuererklärung ausgefüllt und die Unterlagen hochgeladen werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzabteilung gerne zur Verfügung
(+41 61 985 22 44, fnnzngltrkndnch).

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