21. Oktober 2026
Information zu den Wahlen vom 28. Februar 2027
Ersatzwahl Gemeindekommission
Remo Schraner hat seinen Rücktritt aus der Gemeindekommission per 28. September 2026 bekannt gegeben.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl auf den 28. Februar 2027 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 11. April 2027 statt.
Wahlberechtigt sind alle in Gelterkinden stimmberechtigten Personen. Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).
Unvereinbarkeit gemäss § 9, Ziff. 1 Gemeindegesetz (SGS 180):
Die Mitglieder des Regierungsrats und des Kantonsgerichts sowie die Gemeindeangestellten dürfen nicht den Gemeindebehörden und den Kontrollorganen angehören. Lehrkräfte an Gemeinde- oder an Kreisschulen dürfen nicht den Behörden und Kontrollorganen der Gemeinde bzw. der beteiligten Gemeinden angehören, ausser die Gemeindeordnung sieht die Vereinbarkeit vor. Vorbehalten sind die besonderen, für die einzelnen Gemeindebehörden geltenden Unvereinbarkeiten und Vereinbarkeiten.
Die Anpassung in der Gemeindeordnung, dass auch Lehrkräfte der Gemeinde wählbar sind, tritt erst per 1. Juli 2028 in Kraft.
Möglichkeit der Stillen Wahl – Eingabeschluss 28. Dezember 2026, 12.00 Uhr
Für die Wahlen ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden einzureichen.
Da die Gemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist, können Eingaben über die Pikettnummer +41 61 985 22 22 (Taste 1) angemeldet werden. Die Gemeindeverwaltung ist bis 23. Dezember 2026, 11.30 Uhr geöffnet.
Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden (Link auf www.gelterkinden.ch).
Muss eine Nachwahl angesetzt werden, sind die Wahlvorschläge bis zum 8. März 2027, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)
Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
+41 61 985 22 22 oder nwhnrdnstgltrkndnch
