30. Juni 2026
Erwahrung der Ersatzwahlen Wahlbüro
Für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2028
Das Ergebnis der Wahlen durch das Wahlorgan Gemeinderat / Gemeindekommission wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, im Gemeindeschaukasten und auf der Website in geeigneter Weise veröffentlicht. Die zehntägige Beschwerdefrist (§§ 172 und 175 des Gemeindegesetzes (SGS 180)) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte stellte der Gemeinderat das Ergebnis der Ersatzwahlen in das Wahlbüro verbindlich fest und hat die Wahlen erwahrt.
Alexia Flückiger, 2006, Keltenweg 16
Theres Fuchs, 1964, Marktgasse 8
wird herzlich zur Wahl gratuliert.
