27. Januar 2026
Erwahrung der Ersatzwahl Sozialhilfebehörde
Für den Rest der Amtsperiode bis 31. Dezember 2028
Das Ergebnis für die Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte stellte der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Der Amtsantritt erfolgt per 1. April 2026.
Di Biase Tonino, 1968, Leiter Carrosserie, BZG
wird herzlich zur Wahl gratuliert.
