17. April 2026
Erwahrung Ersatzwahl Gemeinderat vom 8. März 2026
für den Rest der Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.
Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellte die Gemeindekommission das Ergebnis der Gemeinderatswahl verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt.
Herzliche Gratulation zur Wahl in den Gemeinderat:
Wieser Johann (BZG), 1962, Ingenieur
Der Amtsantritt erfolgt per 1. Juli 2026.
