26. August 2026
Entsorgung Gegenstände «Gratis zum Mitnehmen»
Vermehrt wird festgestellt, dass Gegenstände am Strassenrand, auf Trottoirs und auf Hausplätzen mit dem Hinweis «Gratis zum Mitnehmen» deponiert werden.
Der eine oder andere Gegenstand findet damit sicher neue Besitzerinnen und Besitzer. Einige bleiben aber lange stehen, nehmen Schaden durch Witterung oder werden beschädigt und verursachen damit Verunreinigungen.
Bei diesem Vorgehen ist folgendes zu beachten:
• Diese Deponien sind auf öffentlichem Areal wie Kantons- und Gemeindestrassen, Trottoirs und Plätzen nicht erlaubt.
• Bei Deponien auf Privatareal ist die Erlaubnis der Grundeigentümerschaft oder der Hausverwaltung einzuholen.
• Wenn diese Gegenstände nicht mitgenommen werden, sind diese zeitnah wieder abzuräumen und wenn nötig fachgerecht zu entsorgen.
Widerrechtliches Handeln wird gebüsst.
