Gemeinde
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24. Juli 2026

Drittmeldepflicht für Liegenschaftseigentümer

Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) sind Vermieter und Vermieterinnen von Wohnungen verpflichtet, der Gemeindeverwaltung den Mietantritt und die Beendigung der Miete mitzuteilen.

Solche Mietermeldungen können via Online-Formular auf unserer Website www.gelterkinden.ch (Politik & Verwaltung > Online-Formulare oder direkt auf der Startseite bei den Kacheln Online-Formulare) erfolgen.

Bitte nutzen Sie diese einfache Meldemöglichkeit. Besten Dank.

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