06. März 2026
Drittmeldepflicht für Liegenschaftseigentümer
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) sind Vermieter und Vermieterinnen von Wohnungen verpflichtet, der Gemeindeverwaltung den Mietantritt und die Beendigung der Miete mitzuteilen.
Solche Mietermeldungen können via Online-Formular auf unserer Website www.gelterkinden.ch erfolgen.
Bitte nutzen Sie diese einfache Meldemöglichkeit. Besten Dank.
