06. Mai 2026
Banntagsschiessen
Banntag vom 14. Mai 2026 in Gelterkinden
Die Schiesszone wird auf die offiziell begangenen Strassen der jeweiligen Banntagsrotten begrenzt. Der Routenplan ist im Aushang bei der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Website einsehbar.
Das Banntagsschiessen ist in Gelterkinden im Rahmen nachfolgender Bestimmungen, wenn dadurch keine Drittpersonen gefährdet werden, gestattet:
a) Im Siedlungsgebiet von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr in den Schiesszonen, die den von der jeweiligen Banntagsrotte offiziell begangenen Strassen entsprechen.
b) Im Siedlungsgebiet bei der Rückkehr in das Dorf bis zum offiziellen Banntagsende.
c) Ausserhalb des Siedlungsgebietes bis zum offiziellen Banntagsende.
d) Das offizielle Banntagsende in lit. b und c wird durch die Banntagschefin / den Banntagschef der Bürgergemeinde Gelterkinden festgelegt. Das Ende ist aber spätestens um 19.30 Uhr.
