Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben.
Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglementes werden infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit (20 Jahre) 30 Gräber per 1. Oktober 2022 aufgehoben.
Die Baselbieter Bevölkerung hat sich in den vergangenen Wochen vorbildlich an das geltende Feuerverbot gehalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr, ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Entsprechend bleiben die geltenden Bestimmungen bis auf Weiteres bestehen.