Nachträgliches Ausstellen einer Staats- und/oder Bundessteuerveranlagung: Wer eine Veranlagungsverfügung benötigt, welche bereits zugestellt wurde, kann diese telefonisch oder per Mail bei der Abteilung Finanzen bestellen. Zudem kann eine solche Veranlagungsverfügung unter Vorweisung eines amtlichen Ausweisdokuments auch persönlich am Schalter der Abteilung Finanzen bezogen werden.
Marktgasse 84460 GelterkindenTel. 061 985 22 22 Fax 061 985 22 33gemeinde(at)gelterkinden.ch
ab 21. Oktober 2020:
Montag 14.00 - 18.30 UhrDienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.