Einwohnergemeinde Gelterkinden
Gemeindeverwaltung
Postadresse: Gemeindeverwaltung Telefon 061 985 22 22
Marktgasse 8 E-Mail: gemeinde@gelterkinden.ch
4460 Gelterkinden Öffnungszeiten: www.gelterkinden.ch
Seite [[page_cu]] von [[page_nb]]
Sachbearbeiterin:
Telefon direkt:
E-Mail
Tamara Bolliger
061 985 22 25
tamara.bolliger@gelterkinden.ch
[!--Firma--][!--Vorname--] [!--Nachname--]
[!--Adresse--]
[!--Plz--] [!--Ort--]
[!--BetreiberOrt--], [!--GenerierungsDatumMonat--]
Raumreservation [!--Objekt--]
[!--AnredeString--]
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Reservationsanfrage für das Objekt [!--Objekt--] genehmigt wurde.
Sie können Ihren Anlass zum gewünschten Termin und den angegebenen Zeiten durchführen.

Freundliche Grüsse
Ihre Gemeinde [!--BetreiberOrt--]
Kontakt
Name [!--Vorname--] [!--Nachname--]
E-Mail [!--Email--]
Organisation [!--Organisation--]
Adresse [!--Adresse--], [!--Plz--] [!--Ort--]
Telefon [!--Telefon--]
Reservations-Details
Reservatiosnummer [!--Reservationsnummer--]
Kategorie [!--Kategorie--]
Objekt [!--Anzahl--][!--Objekt--]
Objektverantwortlicher [!--Kontakte--]
Anlass [!--Anlass--]
Start der Reservation [!--DatumAb--]
Ende der Reservation [!--DatumBis--]
Zyklus [!--Zyklus--]
Optionen [!--Zusatzfeld--]
Folgende Unterobjekte wurden reserviert
Unterobjekte [!--Unterobjekte--]
Unterunterobjekte [!--Unterunterobjekte--]
Preis-Details
Details (CHF) [!--PreisDetail--]
Gebühren (CHF) [!--GebuehrenDetail--]
Totalkosten (CHF) [!--Total--]
Bemerkung
Bemerkung [!--Bemerkung--]
[!--ResDetail--]
An folgenden Tagen findet die Reservation statt
Daten
[!--ResDetailDeleted--]
An folgenden Tagen kann die Reservation nicht stattfinden
Daten


Freundliche Grüsse
GEMEINDEVERWALTUNG
Die Sachbearbeiterin:
Tamara Bolliger
Die Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Einwohnergemeinde Gelterkinden ist integrierender Bestandteil dieser Bewilligung. Bei Verwendung von Geräten mit Gas sind die Richtlinien vom Arbeitskreis LPG zu beachten.

Vorgaben der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV)
- Im Innern von Gebäuden ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) (Kategorien F1 bis F4 gemäss Sprengstoffverordnung) verboten.
- Die zulässige Anzahl Gäste ist im Eingangsbereich des Lokals für die Gäste gut sichtbar anzuschreiben.
- Die Anzahl Gäste ist vom Bewilligungsinhaber (permanent oder periodisch) zu überwachen.

Zudem ist das Merkblatt bezüglich der Brandvorschriften der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zu beachten.
Achtung
Auf dem ganzen Schulareal Hofmatt besteht ein Verbot von Erdnüssen und erdnusshaltigen Produkten.

Die entsprechenden Links sind unter Raumreservationen auf www.gelterkinden.ch zu finden.