Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

04.11.2019

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer/innen.

Nicht nur die Verkehrssicherheit wird durch die Sträucher und Bäume beeinträchtigt, auch der Unterhaltsdienst ist betroffen. So kann z.B. die Wischmaschine das herabfallende Laub nicht bis an den Strassenrand zusammen nehmen. Dieses Laub wird durch den Regen in die Schächte gespült und kann dort zu Verstopfungen der Kanalisation führen. Auch der Winter-dienst ist durch die mit Schneelast herunterhängenden Äste beeinträchtigt.

Bei periodischen Kontrollen wird festgestellt, dass teilweise nicht alle Bäume und Sträucher entlang von Verkehrswegen korrekt zurückgeschnitten sind. Wir bitten daher die Liegen-schaftsbesitzer/innen, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurück zu schneiden.

Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm, Schnee-last) ist ebenfalls zu entfernen.

Zurückschneiden von Pflanzen

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