13.04.2021
Plakate zur Abstimmung vom 13. Juni 2021 dürfen erst ab 30. April 2021 aufgestellt werden.
Bereits jetzt werden auf Plakaten zum Thema «Tempo 30» Abstimmungsempfehlungen für den 13. Juni 2021 publiziert.
Gemäss § 105 a Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate frühestens 6 Wochen vor dem Urnengang aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach dem Urnengang entfernt sein. Bei Widerhandlungen können die Plakate ohne vorherige Androhung unverzüglich auf Kosten der verantwortlichen Person oder Organisation entfernt werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Wahl- und Abstimmungsempfehlungen auf privatem oder öffentlichem Grund aufgestellt sind.
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